Lebensmittelgase / Biogone
BIOGON® Reingase und Gasgemische
Für Lebensmittel nur das Beste
Mit BIOGON® bietet Linde ein speziell für den Lebensmittel- und Getränkebereich entwickeltes Sortiment an Reingasen und Gemischen an.
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Die Gase der BIOGON®-Produktfamilie werden aktuell an die Marktgegebenheiten und Gesetzesvorgaben angepasst. Der Name BIOGON® steht für die hohe Reinheit unserer Lebensmittelgase und für die Einhaltung der geltenden deutschen und europäischen Normen des Lebensmittelrechts.
Produktgruppe | Produkt |
Kohlendioxid | ®BIOGON C E 290 |
Sauerstoff | ®BIOGON O E |
Stickstoff | ®BIOGON N E 941 |
BIOGON®-Gemische | ®BIOGON C 20 E 941 / E 290 ®BIOGON C 30 E 941 / E 290 ®BIOGON C 40 E 941 / E 290 ®BIOGON OC 25 E 948 / E 290 ®BIOGON OC 30 E 948 / E 290 |
Gesetzliche Grundlagen
Nach Art. 1 der Richtlinie 89/107/EWG ist jeder Stoff, der im Zuge der Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln selbst zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden kann, ein Lebensmittelzusatzstoff. Lebensmittelzusatzstoffe sind nach Art. 2 der Verordnung (EG) 178/2002 wie Lebensmittel zu behandeln.
Reinheit
Weiterhin müssen Lebensmittelgase, für die eine E-Nummer definiert ist, die in der Richtlinie 96/77/EG festgelegten Reinheitsanforderungen (Spezifikationen) einhalten und gemäß Art. 7 der Richtlinie 89/107/EWG gekennzeichnet sein (vgl. auch deutsche Zusatzstoffverkehrs-Verordnung).
Rückverfolgbarkeit
Wie für alle anderen Lebensmittel wird nun auch für Gase, die im Lebensmittelbereich eingesetzt werden, ab 1.1.2005 die Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 der Verordnung (EG) 178/2002 in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gefordert.